| Auszug aus der Ausbildungs- u. Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (kurz APO-Gost) vom 5.10.1998 | 3. Abschnitt: Leistungsbewertung [...] § 14 Beurteilungbereich "Klausuren" (3) In der Jahrgangstufe 12 wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. [...] (5) Für die Klausuren gelten im übrigen § 22 der AScho und die Richtlinien und Lehrpläne in der gymnasialen Oberstufe. Die Aufgabenstellung muss auf die Anforderungen in der Abiturprüfung vorbereiten. [...] § 15 Beurteilungbereich "Sonstige Mitarbeit (1) Zum Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 14 Abs. 3. (S. 23ff) |
| Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zur APO-Gost | 14.3 zu Abs. 3 Über das Verfahren entscheidet die Lehrerkonferenz. Bei einer fachübergreifenden Themenstellung ist vor Anfertigung der Arbeit zu entscheiden, welchem Fach sie zugeordnet wird. 14.5 zu Abs. 5 14.51 Klausuren und Facharbeiten sind sobald wie möglich zu korrigieren und zu benoten, zurückzugeben und zu beprechen. Vor der Rückgabe und Besprechung oder am Tage der Rückgabe einer Klausur darf in demselben Kurs keine neue Klausur geschrieben werden. Erreicht bei einer Klausur ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis, entscheidet gemäß § 22 Abs. 2 AScho (BASS 12 - 01 Nr. 2) die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers, ob die Arbeit gewertet wird oder eine neue Arbeit zu schreiben ist. Bei der Enscheidung ist die Zahl der an der Klausur beteiligten Schülerinnen und Schüler und die Zusammensetzung der Kursgruppe zu berücksichtigen. Auf Facharbeiten findet die Drittelregelung keine Anwendung. |
| Auszug aus den Richtlinien NRW für die gymnasiale Oberstufe |
4. Aufbau und Gliederung der gymnasialen Oberstufe [...] Die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13) [...] Zur Intensivierung des selbstständigen Arbeitens soll jede Schülerin und jeder Schüler in der Jahrgangsstufe 12 anstelle einer Klausur eine Facharbeit schreiben. (S. XXf) |